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Die Leibeigenschaft in Russland

im 16. Jahrhundert

(Teil 2 von 2)

 

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Boris Godunow
Boris Godunow

it dem Ukas unter Boris Gudonow (Regierungszeit: 1584–1598; 1598–1605) vom 21. November 1597 wurde der Vertrag, den der Bauer mit dem Gutsherrn abgeschlossen hatte, unkündbar und die Bauern, die von Dienst- und Erbgütern der Bojaren1 und anderer Gutsbesitzer weggelaufen waren, wurden als Flüchtlinge dargestellt und straf-verfolgt. Sie sollten mit Weib und Kind zurückgebracht werden.

Die sogenannten Fristjahre, innerhalb derer Bauern verfolgt und zurückgeholt werden konnten, beliefen sich 1597 auf fünf und Anfang des 17. Jahrhunderts bereits auf 15 Jahre. Dieses Gesetz machte selbst freie Menschen, die bei ihrem Herrn lebten, noch feudal abhängig.

 

Verheerende Missernten, folgende Hungersnot und Getreidespekulationen der Grundherren und Kaufleute in den Jahren von 1601 bis 1604 verschärften die Situation und brachte Hunderttausenden den Tod.

Hungersnot
Hungersnot

Es kam zu Hungerrevolten und Seuchen. Menschen verhungerten in aller Öffentlichkeit, auch in der Hauptstadt Moskau.

Hungernde in Moskau
Hungernde in Moskau

„.. ich habe mit meinen eigenen Augen gesehen, daß Menschen auf der Straße lagen, die im Sommer Gras und im Winter Heu wie das Vieh gefressen haben. Etliche waren tot, und ihr Münder steckten voller Heu und Kot, teilweise haben sie Menschenkot und Heu hinuntergeschluckt. Unzählige Kinder sind von ihren eltern und die Eltern von ihren Kindern, auch der Gast vom Wirt und umgekerht … getötet, geschlachtet, gekocht worden. Das Menschenfleisch wurde kleingehackt, in Piroggen … verbacken und auf dem Markt als Tierfleisch verkauft und gegessen.“

aus: Conrad Bussow: Zeit der Wirren, Moskowitische Chronik der Jahre 1584 bis 1613, Koehler & Amelang Verlag, Berlin, 1991, S 56;
Bojar in altrussischer Tracht
Bojar in altrussischer Tracht

Ganze Dörfer wurden von den Bauern verlassen und zogen plündernd durch das Land. Um selbst zu überleben, begannen zahlreiche Grundbesitzer, die verpflichtet waren ihre Leibeigenen zu ernähren, diese ohne Freilassungsurkunde von ihren Ländereien zu verjagen.

Um die Massenflucht aufzuhalten, hob Zar Boris als vorübergehende Maßnahme mit dem Ukas vom 28. November 1601 die Verbotsjahre auf, was den Bauern das Recht verlieh, ihren Herrn zu wechseln. Dieses Dekret wurde 1602 erneuert.

Die Auflehnungen von verarmten und hungernden Leuten (Cholopen2, Bauern u. a.), die ab 1601 im Lande umherzogen, mündeten 1603 in den Aufstand unter Chlopko Kossolaps. Besitzungen der Adligen wurden angegriffen und geplündert. Zehntausende Aufwiegler eroberten Klöster, Adelssitze, Kirchengüter und Krondomänen des Zaren. Im Sommer bedrohten die bewaffneten Haufen der Aufständischen sogar die Hauptstadt Moskau. Ein schnell zur Eindämmung der Bewegungen zusammengerufenes Heer der Adligen konnte von den Revoltierenden geschlagen werden. Aber den nachrückenden militärisch überlegenen Zarentruppen gelang die Unterdrückung des Aufstandes vor Moskau am 9. September 1603. Viele der revoltierenden Bauern und Cholopen flüchteten daraufhin in die südlichen Grenzregionen Russlands. Wer in Gefangenschaft geriet, wurde hingerichtet. So auch Chlopko Kossolaps.

 

16. August 1603: Jeder kann sich eine Freilassungsurkunde ausstellen lassen
16. August 1603: Jeder kann sich eine
Freilassungsurkunde ausstellen lassen

Am 16. August 1603 befahl Zar Boris in Moskau und in den anderen Städten 'auszurufen', dass die Cholopen, die ihre Herren infolge des Hungers verlassen oder von ihren Herren vom Hof verjagt worden waren und von ihnen keine Frei-lassungsurkunde erhalten hatten, in den Cholopen-Ämtern das Recht erhielten, sich einen solchen ausstellen zu lassen, was die wichtigste Vorraussetzung für die Niederlassung bei einem anderen Herrn war.

 

1604 wurde per Dekret bei Ausbruch einer Hungersnot jedem Bauern das Verlassen seines Dorfes verboten und jeder Flüchtling, den der Gutsbesitzer in seinem Wald fand, wurde ihm zu eigen gegeben.

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1 Bojar = Die etymologische Bedeutung des Begriffs ist bis jetzt ungeklärt. Möglich ist die Herkunft aus dem Alttürkischen bai+är, was soviel wie "vornehmer Mann" bedeutet. Im Kiewer Reich, im 8.–9. Jahrhundert, hatten sich die Bojaren ursprünglich aus den Leibwachen der Fürsten entwickelt, die zu seiner družina (Gefolgschaft) gehörte. Aus ihr entwickelte sich die Bojarenduma, eine Art Rat der Adligen, der anlässlich von Festmählern am Fürstenhof zusammentrat. Seit dem 12. Jahrhundert erlangten sie erheblichen politischen und wirtschaftlichen Einfluss und waren die oberste, einflussreichste Adelsschicht mit erblichem Grundbesitz. Sie hatten grundsätzlich das Recht, die Gefolgschaft des Fürsten zu verlassen. Andererseits war der Titel Bojar nicht erblich, er wurde durch den Herrscher (Grossfürst, Zar) verliehen, blieb aber de facto auf bestimmte Familien mit Großgrundbesitz beschränkt. Vom 15. Jahrhundert an begannen die Herrscher, die Rechte der Bojaren zu beschneiden, auch wurde das Verlassen der Gefolgschaft als Verrat angeprangert. Zusehends wurden sie auf den Status von Dienstadel (pomeš"iki) herabgedrückt. Bojar wurde ein vom Großfürsten bzw. Zaren verliehener Titel der Mitglieder des Bojarenrates. Da sie der zentralistischen Politik der Moskauer Großfürsten entgegentraten, versuchten diese den Einfluss der Bojaren zurückzudrängen. Zar Iwan IV. ließ im 16. Jahrhundert viele Bojaren töten oder deportieren, nachdem sich diese, um ihre Privilegien fürchtend, gegen ihn verschworen hatten. Unter Peter dem Großen (1682-1725) waren Erbadel und Dienstadel bereits gleichbedeutend und schaffte den Bojarenstand Anfang des 18. Jahrhunderts endgültig ab. In dem sich herausbildenden hierarchischen Beziehungssystem des Hochadels (mestni"estvo), das allen Adligen einen bestimmten Platz in ihrer Stellung zum Herrscher zuwies, behielten die Bojaren allerdings stets den obersten Rang.

2 Die unterste Gruppe der Landbevölkerung bildeten die Cholopen, rechtlose Skalven, die als Privateigentum ihrer Herrn galten und zunächst vom Staat quasi als Sache betrachtet und nicht besteuert wurden. Historisch war das Cholopentum aus drei Wurzeln entstanden: erstens stammten die Cholopen von den Kriegsgefangenen ab, die während der Auseinanderstzungen zwischen den Teilfürstentümern sowie im Kampf gegen Livland und die Tataren gemacht worden waren; zweitens waren es in Schuldknechtschaft (Schuldverschreibung = kabala) geratene Bauern, denen es nicht gelungen war, ihren Kredit zurückzuzahlen und die deshalb selbst auf Lebenszeit sowie ihre Nachkommen zu Sklaven des Gläubigers und seiner Familie wurden; drittens gab es auch ruinierte Bauern, die gewissermaßen freiwillig per Vertrag in den Cholopenstatus traten, weil sie sich davon erhofften, ihr Besitzer werde sie durchfüttern und ihnen Obdach gewähren. Daher stieg gerade während der schweren Hungersnot von 1601—1603 die Zahl derartiger Übertritte in die persönliche Unfreiheit stark an.
Von den Leibeigenen unterschied sich der Status der Cholpen in mehrfacher und grundlegender Hinsicht. Dies betraf zunächst die Form der Abhängigkeit: der Leibeigene war ursrünglich an das Land gefesselt (Schollenbindung); der Cholop war durch Erbschaft oder Verschuldung an eine Person gebunden, in der Regel an einen Adligen oder Bojaren. Wurde der Anspruch auf einen Leibeigenen im Grundbuch festgelegt, geschah dies beim Cholopen zumeist durch die Schuldverschreibung (kabala). Die Mehrheit der Leibeigenen der Bauern, die Mehrheit der Cholopen lebte als Diener oder Handwerker beim Gesinde des Herrn und ging keiner landwirtschaftlichen Tätigkeit nach. Bauern waren steuerpflichtig, Cholopen nicht; Bauern mussten für ihre Ernährung und Kleidung selbst sorge tagen, Cholopen nicht, da diese Pflicht von Rechts wegen dem Herrn oblag. Auch das Besitzrecht der Cholopen war weitaus schlechters als das der Bauern. Nach Artikel 20,93 des Gesetzbuches von 1649 stand dem Cholopen außer seinem Kleid nichts zu. Außerdem sollte jeder wieder eingefangene Cholope 'gnadenlos auf dem Bock geknutet' werden; dem Herrn wurde allerdings untersagt, einen Cholopen nach erfolglosem Fluchtversuch zu misshandeln oder verhungern zu lassen. Die Geschichte der Cholopen als steuerbefreiter Stand fand sein Ende unter Peter dem Großen, der am 5. Februar 1722 die Gutsbesitzer anwies für jeden männlichen Bauern oder Cholopen 80 Kopeken Kopfsteuer abzuführen.

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