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Die Ansiedlungspolitik unter Alexander I.
Die Ergänzungsbedingungen von Alexander I.
Am 20. Februar 1804 erließ Alexander I. einschränkende Besiedlungsbedingungen, die wesentlich höhere Anforderungen an die Siedlungswilligen stellte als das von Katharina II. aus dem Jahr 1763:
- es sollten freie, schuldenfreie Bürger sein
- eine Ausreisegenehmigung der Heimat-gemeinde besitzen
- es sollten erfahrene Bauern und Handwerker sein
- bevorzugt waren Verheiratete mit Kindern
- sie sollten in gesundem Zustand sein
- ein Mindestvermögen von 300 Gulden haben
- Befreiung von Militär-, Zivildienst-pflicht und Einquartierungen außer beim Durchzug von Truppen
- Gewährung von 10 Kopeken1 täglich für jeden Erwachsenen und 6 für jeden Minderjährigen ab der russischen Grenze bis zur Ansiedlung (ohne Rückzahlung)
- alle weiteren eingeräumten Privilegien aus dem Manifest von Katharina II. wurden bestätigt
Bauernhof
Der Einwanderungsstrom war so stark, dass die russische Regierung beschloss, nicht mehr als 200 Familien jährlich aufzunehmen, um ihnen eine ordnungsmäßige Ansiedlung zu gewähren.
Diese Maßstäbe zur Siedler-auswahl wurden dann auch später angewendet, an die jährliche Familienanzahl hielt man sich aber nicht immer.
Das Echo auf die Werbung zur Auswanderung war so groß, dass einige deutsche Herrscher sich dazu gezwungen sahen, Auswanderungsverbote zu erlassen, da sie einen größeren Exodus befürchteten und die somit verbundene Entvölkerung zu einer Verringerung der Gebühren und somit ihrer Einnahmen hätte führen können. So auch der König von Württemberg, der 1807 ein striktes Auswanderungsverbot erließ, das erst 1815 wieder aufgehoben werden sollte.
1 Kopeke = die kleinste Währungseinheit in Russland (= 0,01 Rubel); 1535-1719 in Silber, 1656-63 und 1701-1924 in Kupfer, ab 1926 in Aluminiumbronze geprägt.