Du bist in: Deutsche in Russland > Die Deutschen Siedlungen im Schwarzmeergebiet im 20. Jahrhundert > Die Rückwanderung der Volksdeutschen fremder Staatsangehörigkeit

Die Rückwanderung der Volksdeutschen1
fremder Staatsangehörigkeit

(Teil 2 von 3)

Die Förderung des "Deutschtums2" im preußischen Osten

polnische Landesteile Preußens von 1795-1807
polnische Landesteile Preußens von 1795-1807

Als in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts massenhaft Polen und Deutsche aus den preußischen Ostprovinzen in die west-deutschen Industriegebiete an Ruhr und Rhein ab- und auswanderten, kamen scharen-weise "billige und willige" polnische Arbeitskräfte als Saisonarbeiter aus Russland und aus dem österreichischen Galizien.

Einerseits benötigte der preußische Staat diese Saison-arbeiter, andererseits hatte er Angst vor einer polnischen Zuwanderung in die Ost-provinzen, wo es in der Zwischenzeit eine starke polnische Minderheit mit ausgeprägtem Nationalbewusstsein gab, die in allen Schichten die Loslösung vom preußischen Staat vorantrieb. Durch König Friedrich Wilhelms Erwerbungen in der 2. und 3. Polnischen Teilung (1793, 1795) kamen auf 6 Mio. Deutsche fast 2,5 Mio. Polen, was eine innere Schwächung Preußens bedeutete.

Arbeiter-Legitimationskarte für Franz Buchholz aus Stanislawowka im Kreis Shitomir, Ukraine. Sein Arbeitgeber war der Hofpächter Grimm in Kayhof, Ostholstein. Die Legitimationskarte diente der Überwachung der Saisonarbeiter sowie der Rückwanderer aus Russland, solange sie noch nicht eingebürgert waren.
Arbeiter-Legitimationskarte für Franz Buchholz3

Aus diesem Grund erhielten die polnischen Saisonarbeiter nur eine befristete Aufenthaltsgenehmi-gung, die Arbeiter-Legiti-mationskarte. Am Ende der Saison mussten sie in ihre Heimat zurückkehren, unterlagen also dem sogenannten "Rückkehr-zwang". Familien wurden nicht zusammen vermittelt, um eine Ansiedlung zu vermeiden. Auf der Legitimationskarte war der Name des Arbeitgebers vermerkt, dem nach der Ankunft die Karte auszuhändigen war. Wer ohne Legitimationskarte angetroffen wurde, hielt sich dementsprechend illegal im Lande auf und konnte abgeschoben werden.

1914 erreichten die Wander-arbeiter ihren Höchststand mit 1,2 Millionen.

 

Mit Beginn des Ersten Weltkriegs mussten die Saisonarbeiter zwangsweise auf den Gütern bleiben, um die eingezogenen Landarbeiter zu ersetzen; der "Rückkehrzwang" wurde zum "Rückkehrverbot".

barrabarrabarra

zurück 1 2 3 weiter

Anmerkungen

1 Volksdeutsche = (bes. nationalsozialistische) Bezeichnung für die außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches und Österreichs ansässigen Personen deutscher Volks- und fremder Staatszugehörigkeit [besonders in ost- und südosteuropäischen Ländern bis zur Umsiedlung im 2. Weltkrieg (1940/1945) und der Vertreibung (1947)]. Wer in die Deutsche Volksliste aufgenommen worden ist, erhielt ein späteres Anrecht auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

2 Deutschtum = Bezeichnung für die Eigenarten des deutschen Volkstums, die sich neben der gemeinsamen Sprache durch das Zusammenwirken physischer, geographischer und geschichtlicher Ursachen herausgebildet haben; sie bezieht sich auf die ganze geistige und materielle deutsche Kultur und schließt alle Angehörigen deutscher Zunge ein, die innerhalb des Deutschen Reiches, des größten Teils der Schweiz und Deutsch-Österreichs leben, sowie über das übrige Europa und die ganze Erde verbreitet sind. Anfang des 19. Jahrhundersts, zuerst ironisch gebraucht, ersetzt es dann das ältere Deutschheit. Für die Erhaltung des Deutschtums im Ausland wirkten besonders der Allgemeine Deutsche Schulverein (gegründet 1880), die Deutsche Kolonialgesellschaft (gegründet 1882 als Dt. Kolonialverein, seit 1887 Dt. Kolonialgesellschaft) und der Alldeutsche Verband (gegründet 1891).

3 Quelle: Archiv Gemeinde Lehnsahn Uwe Stock, aufgerufen am 8.1.2014;