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Die Deutsche Ostsiedlung

 

14. Jahrhundert

Das 14. Jahrhundert war für ganz Europa ein Jahrhundert tiefgreifender Krisen. Kriege, Epidemien, Unbilden des Wetters und Hungersnöte trugen zum Bevölkerungsschwund bei.

Seit der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts ließ die deutsche Ostsiedlung nach, besonders wegen der großen Bevölkerungsverluste durch die Pest von 1347/48‒52, als dadurch die Zuwanderungen ausblieben.

Pest
Die Pest

 

Nur die Herrscher aus Pommern und Schlesien1 luden weiterhin Siedler in ihr Land ein.

Havelland im heutigen Deutschland
Havelland im heutigen Deutschland

Mit Beginn der Neuzeit wurde die Besiedlung des deutschen Nordostens von Brandenburg-Preußen aus planmäßig staatlich gelenkt.

Um 1400 waren Brandenburg, Mecklenburg, Pommern und Schlesien ganz überwiegend, Böhmen und Mähren zum größeren Teil deutsch besiedelt.

Vor allem unter dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg aus dem Haus Hohenzollern wurden die Gebiete um die Havel (Havelland), Pommern und Ostpreußen besiedelt.

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  1 Schlesien wurde vor 2.000 Jahren von Silingern, Wandalen, Lugiern und anderen germanischen Völkern besiedelt. Nach dem Abzug der Silinger im Zuge der Völkerwanderung erfolgte um das Jahr 500 eine Besiedelung durch slawische Völker. Im 9. Jahrhundert gelangte Schlesien unter die Herrschaft der Böhmen und ab dem 10. Jahrhundert war es Bestandteil des polnischen Staates. Unter dem Schutz des Kaisers Friedrich I. Barbarossa (als Friedrich III. auch Herzog von Schwaben) begann im 12. Jahrhundert eine zunehmende Germanisierung Schlesiens, ohne die Region aus dem polnischen Staatsverband zu lösen. 1327 verloren die Piasten den Bezug zu ihrer polnischen Stammheimat und unterstellten sich der Lehenshoheit der böhmischen Könige. Schlesien verstärkte immer mehr seine Anbindung an den Westen. Die böhmische Herrschaft ging 200 Jahre später auf das Haus Habsburg über und von 1526 bis 1742 gehörte Schlesien zu Österreich. Nach dem 1. Schlesischen Krieg fielen 1742 Niederschlesien, ein großer Teil von Oberschlesien und die Grafschaft Glatz an Preußen. Der südliche Teil Oberschlesiens blieb habsburgisch und bildete bis 1918 als Herzogtum das Kronland Österreichisch-Schlesien.
An der Schwelle zum 20. Jahrhundert lebten in Schlesien 3,5 Millionen Deutsche und eine Million Polen. Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg kam es im Zuge der europäischen Neuordnung zur Neugründung der Staaten Polen und Tschechoslowakei. Schlesien wurde in zwei Provinzen aufgeteilt: Oberschlesien und Niederschlesien.
Der Vertrag von Versailles (1919) schrieb eine Volksabstimmung über den östlichen Teil Oberschlesiens vor. Obwohl 1921 bei der Volksabstimmung 60% für den Verbleib bei Deutschland stimmten, sprach der Oberste Rat der Alliierten, der seit 1920 das Gebiet besetzt hatten die Gebiete Polen zu. Österreichisch-Schlesien kam nach dem Ersten Weltkrieg zur Tschechoslowakei und gehört heute zu Tschechien .
Nach dem deutschen Angriff auf Polen 1939 wurde Ostoberschlesien an das Deutsche Reich angeschlossen.
Am 19. Januar 1945 fiel Oberschlesien in sowjetische Hände. Die Rote Armee überrollte Niederschlesien und umzingelte bald die Stadt Breslau. Aus Furcht vor der heranrückenden Roten Armee verließen die Schlesier zu Hunderttausenden in schlecht gerüsteten Flüchtlingstrecks ihre Heimat. Schlesien fiel unter russische Besatzung, wurde schließlich vom Deutschen Reich abgetrennt und Polen zugesprochen. Zwischen 1945 und 1947 wurde der größte Teil der verbliebenen deutschsprachigen Bevölkerung systematisch vertrieben.
Aufgrund des Potsdamer Abkommens (1945) kam fast ganz Schlesien an Polen; ein kleines Gebiet westlich der Lausitzer Neiße / Nysa Łużycka gehört heute zu Sachsen.
Nach Flucht und Vertreibung von rund 3 Millionen Deutschen wurden in Schlesien insbesondere Bewohner aus den von der Sowjetunion besetzten ostpolnischen Gebieten angesiedelt. Viele in Polen zurückgebliebene Deutsche siedelten insbesondere nach 1970 (Warschauer Vertrag) in die Bundesrepublik aus. 1990 wurde durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag die deutsch-polnische Grenze endgültig anerkannt.